Dringender Handlungsbedarf für gleichberechtigte Teilhabe -- kobinet
Dringender Handlungsbedarf für gleichberechtigte Teilhabe.
Hüppe © kobinet/rba
Berlin (kobinet) In Deutschland gibt es nach den Worten von Hubert Hüppe auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention dringenden Handlungsbedarf für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. "Dies betrifft alle Bereiche von Kindertagesstätten und Schulen bis hin zu Betrieben, Altenheimen und Freizeiteinrichtungen", betonte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen heute in Berlin.
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