2011-03-10

Deutscher Bundestag: Stellungnahmen der Sachverständigen

Betreuungsrecht: Rechtsausschuss - Stellungnahmen der Sachverständigen

Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss



Am 23. Februar fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Bt-Drs. 17/3617) statt.

Zentrale Punkte des Entwurfs sind
- die Festschreibung der persönlichen Kontakthäufigkeit auf regelmäßig einmal im Monat (§ 1793 Ia BGB-E) und
- die Einführung einer Fallobergrenze pro Vollzeitfachkraft auf 50 Fälle (§ 55 II SGB VIII-E).

Beide Bestrebungen werden von den Sachverständigen mehr oder weniger begrüßt. Fast durchgängig wird allerdings die Fallzahl von 50 Vormund- bzw. Pflegschaften als absolute Obergrenze eingeschätzt, die nicht zu überschreiten sei. Zudem wird vielfach angemahnt, dass es sich hierbei im Gesetzentwurf bislang nur um eine Sollvorschrift handelt.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.

Deutscher Bundestag: Stellungnahmen der Sachverständigen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...