Betreuungsrecht: Rechtsausschuss - Stellungnahmen der Sachverständigen
Sachverständigenanhörung im RechtsausschussZentrale Punkte des Entwurfs sind
- die Festschreibung der persönlichen Kontakthäufigkeit auf regelmäßig einmal im Monat (§ 1793 Ia BGB-E) und
- die Einführung einer Fallobergrenze pro Vollzeitfachkraft auf 50 Fälle (§ 55 II SGB VIII-E).
Beide Bestrebungen werden von den Sachverständigen mehr oder weniger begrüßt. Fast durchgängig wird allerdings die Fallzahl von 50 Vormund- bzw. Pflegschaften als absolute Obergrenze eingeschätzt, die nicht zu überschreiten sei. Zudem wird vielfach angemahnt, dass es sich hierbei im Gesetzentwurf bislang nur um eine Sollvorschrift handelt.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.
Deutscher Bundestag: Stellungnahmen der Sachverständigen
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