Die Internationale Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Am 3. Mai 2008 – ein Jahr nach der Eröffnung der Unterzeichnungsphase der Internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – konnte diese durch die Ratifizierung von 20 Staaten in Kraft treten. Obwohl die Rechte von Menschen mit Behinderung durch schon bestehende Abkommen, wie die Allgemeine Menschenrechtserklärung oder die UN-Kinderrechtskonvention gesichert sind, zeigt sich in der Realität, dass diese Personengruppe stark marginalisiert ist und immer wieder mit Diskriminierung konfrontiert wird. Daher war es notwendig ein Abkommen zu schaffen, das die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung explizit fördert.Diese Konvention gehört von nun an zum Internationalen Recht und hat bindenden Charakter. Sie zwingt die Staaten, die sie ratifiziert haben, dazu, die Rechte des internationalen Textes in ihre nationalen Gesetze zu integrieren. Dazu gehört das Gesetz über die Zugänglichkeit zu Infrastrukturen und öffentlichen Gebäuden. Falls die Staaten dagegen verstoßen sollten, können Einzelpersonen oder Gruppen bei dem Ausschuss der Konvention Beschwerde einreichen, der mit der Ratifizierung des „Zusatzprotokolls über das Individualbeschwerdeverfahren“ durch mehr als zehn Staaten ebenfalls am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Handicap International feiert diesen großen Fortschritt, bliebt aber gleichzeitig wachsam über die tatsächliche Anwendung aller Staaten.
Handicap International: UN-Konvention
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