Hubert Hüppe: Gegen Ausgrenzung Behinderter vorgehen
Es kommt immer häufiger vor, dass behinderte Menschen, die laut ihres amtlichen Schwerbehindertenausweises eine Begleitperson im öffentlichen Verkehr benötigen, auch von anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn keine Begleitung mitgeführt wird. Faktisch werden behinderte Menschen so von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgegrenzt. Denn der vom Gesetzgeber vorgesehene Geltungsbereich für diese Regelung, der öffentliche Verkehr, wird auf andere Bereiche wie Schwimmbäder, allgemeiner Straßenverkehr usw. unrechtmäßig ausgedehnt. <>Jüngste Vorfälle machen deutlich, dass der Handlungsdruck in dieser Frage größer denn je ist.
Hüppe: Gegen Ausgrenzung Behinderter vorgehen
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