2011-03-16

Rechtliche Betreuung und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

- Aufbruch in einen neuen Betreuungsbegriff?

"... verlangt die Konvention jedoch die Sicherstellung der vollen Handlungsfähigkeit jedes Menschen mit Behinderung.

Rechtliche Betreuung in ihrer jetzigen Form, das sollte jedem klar sein, kann diesem Anspruch kaum gerecht werden."

Evers-Meyer, Karin

in Betreuungsrechtliche Praxis 3/2009, S. 97-100
Text des Aufsatzes (2,6 MB)

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