Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
- Aufbruch in einen neuen Betreuungsbegriff?"... verlangt die Konvention jedoch die Sicherstellung der vollen Handlungsfähigkeit jedes Menschen mit Behinderung.
Rechtliche Betreuung in ihrer jetzigen Form, das sollte jedem klar sein, kann diesem Anspruch kaum gerecht werden."
Rechtliche Betreuung in ihrer jetzigen Form, das sollte jedem klar sein, kann diesem Anspruch kaum gerecht werden."
Evers-Meyer, Karin
in Betreuungsrechtliche Praxis 3/2009, S. 97-100Text des Aufsatzes (2,6 MB)
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