Blinde können Anspruch auf Barcodelesegerät haben Kassel – Blinde können Anspruch auf ein sogenanntes Barcodelesegerät haben, das den auf nahezu allen Produkten aufgedruckten Strichcode erkennt. Ob die Krankenkassen das Gerät finanzieren müssen, hängt aber von den jeweiligen Lebensverhältnissen des Einzelnen ab, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 3 KR 9/10 R)
Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Blinde können Anspruch auf Barcodelesegerät haben"
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