Neuerkerode/Kr. Wolfenbüttel (epd). Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung ist nach Auffassung des Direktors der Evangelischen Stiftung Neuerkerode, Rüdiger Becker, ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz Behinderter. Sie enthalte aber auch das Risiko, dass sich schleichend das Prinzip der Kostensenkung durchsetze, schreibt der Leiter einer der größten Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Norddeutschland in der neuesten Ausgabe der "Neuerkeröder Blätter".Becker befürchtet, dass einigen Behinderten kein größeres Maß an Verantwortung zugemutet werden könne. Sie seien gar nicht in der Lage dazu...
Evangelischer Pressedienst (epd) - Landesdienst Niedersachsen-Bremen
5. Selbstbestimmung
Das Themenfeld Selbstbestimmung ist ein zentraler Punkt im Kontext von Menschenrechten und Behinderung. Selbstbestimmung als Ausdruck von Autonomie wird behinderten Menschen selten zugestanden, oft bereits weil die Existenz einer Beeinträchtigung im medizinischen Sinne als Unfähigkeit zur Ausübung von
Autonomie gesehen wird. Dabei ist die Fähigkeit, autonome Entscheidungen zu treffen, nicht so sehr von der psychischen oder physischen Verfassung eines Menschen abhängig, als vielmehr von den Bedingungen, unter denen diese Entscheidungen getroffen werden. Insbesondere in stationären Einrichtungen ist
Selbstbestimmung im Alltag häufig unmöglich, weil die Selbstbestimmung der BewohnerInnen mit der Heimordnung konfligiert. Selbstbestimmung als Themenfeld wird durch verschiedene Normen der BRK bestimmt: Art. 12 (Gleichberechtigte Anerkennung als rechts- und handlungsfähige Person), Art. 19 ( Unabhängiges Leben und Teilhabe an der Gemeinschaft), Art. 22 (Schutz der Privatsphäre), Art. 23
(Achtung vor Heim und Familie) und Art. 26 (Habilitation und Rehabilitation).
Prof. Dr. Theresia Degener
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