"Im Dezember 2008 ratifiziert, ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltendes Recht. Doch bis heute herrscht viel Unsicherheit über die Konvention und die Möglichkeiten der Umsetzung.
Im März soll die staatliche Anlaufstelle nach Artikel 33 der Konvention einen Aktionsplan vorstellen, der Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens identifiziert und staatliche Stellen mit deren Umsetzung beauftragt. Ein Aktionsplan für NRW ist für Ende März angekündigt."
Sichtbare Erfolge errungen - SauerlandKurier
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen