Landesregierung: Rechtsanspruch auf freie Schulwahl für Eltern behinderter Kinder
08.08.2011 - MAINZVon Alexandra Eisen
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will Eltern behinderter Kinder in Zukunft ein Schulwahlrecht ohne Vorbehalte geben und damit für einen Rechtsanspruch sorgen. Dazu soll noch in dieser Legislaturperiode das Schulgesetz geändert werden. Das sagte Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) heute in Mainz bei ihrem traditionellen Pressetermin zum Schulstart.
Schon jetzt haben Eltern grundsätzlich das Recht, die Schule für ihre beeinträchtigten Kinder frei zu wählen: entweder eine spezielle Förderschule oder eine normale Schule, an der behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden – man spricht dann von Inklusion. Laut Schulgesetz ist Inklusion aber bislang nur unter Vorbehalt möglich, nämlich wenn „ die sächlichen, räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen geschaffen werden können“ und wenn die Schulaufsicht zustimmt. „Wir richten uns auch heute schon nach den Wünschen der Eltern, aber wir wollen hier noch mehr Eindeutigkeit schaffen“, sagte Ahnen.
Bisher begrenztes Platzangebot an Schwerpunktschulen
Inklusion ist in Rheinland-Pfalz an so genannte Schwerpunktschulen möglich, an denen die Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht geschaffen werden. Die Plätze dort sind allerdings begrenzt und es gibt nicht flächendeckend solche Schulen. Durch die Änderung des Schulgesetztes könne der Ausbau dieser Schulen nun vorangetrieben werden.
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