2011-07-31

Meinungsverbrechen.de » Freiheitsentzug

Demonstrationsaufruf für Montag, den 1.8.2011

Antipsychiatrieaktivisten bei einer Demonstration
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener ruft zusammen mit der IAAPA Polska, der Irren-Offensive, dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen, dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW und dem Werner-Fuß-Zentrum zu einer Demonstration am 1.8.2011 um 15 Uhr vor der “Grünen Botschaft” in Berlin auf. Das Motto der Demonstration ist “Keine Abgeordnetenstimme für die Restauration und Relegalisierung psychiatrischer Gewaltmethoden – Nirgendwo !”
Anlass für die Demonstration ist das Wahlversprechen der Berliner Grünen, das Berliner Gesetz für psychisch Kranke im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu überarbeiten. Die Veranstalter der Demonstration werten einen Schriftwechsel, den sie mit der Parteiführung der Berliner Grünen bzw. der Kandiatin für das Amt der regierenden Bürgermeisterin, Renate Künast, geführt haben, als Bruch dieses Wahlversprechens. In dem Schriftwechsel distanzieren sich die Berliner Grünen teilweise wieder von der Umsetzung der Forderungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, welches eine Abschaffung sämtlicher nationaler Sondergesetze, die Zwang und Gewalt auf Grund psychiatrischer Diagnosen legitimieren, forderte. Am 23.3.2011 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen, in dem es psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt hatte. Verschiedene antipsychiatrische Aktivistenverbände sehen in dem Verhalten der Grünen einen Versuch, die gesetzliche Verankerung von Menschenrechten in Deutschland auszubremsen, ja sogar das Rad der Zeit zurückdrehen zu wollen.
Ganz besonders bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die unheilige Allianz der Grünen mit der DGPPN. Diese hatten bereits mehrmals Räumlichkeiten der Heinrich Böll-Stiftung in Berlin an die DGPPN vermietet, obwohl sie gleichzeitig Antipsychiatrieaktivisten vom Werner-Fuß-Zentrum Zusammenarbeit im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie und der Abschaffung psychiatrischer Sondergesetze versprochen hatten.
Mehr Informationen zum Thema:

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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 14 - Freiheit und Sicherheit der Person

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten,
a) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Freiheit nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, dass jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund eines Verfahrens ihre Freiheit entzogen wird, gleichberechtigten Anspruch auf die in den internationalen Menschenrechtsnormen vorgesehenen Garantien haben und im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen dieses Übereinkommens behandelt werden, einschließlich durch die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen.
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