BERLIN
Behinderte weiter finanziell benachteiligt
Regierung will an Hartz–IV–Regelsatz festhalten – Sozialverband kündigt Klagen an Nicht erwerbsfähige Behinderte, die im Haushalt ihrer Eltern leben, können auch weiterhin nur mit verminderten staatlichen Hilfszahlungen rechnen. Trotz ausdrücklicher Aufforderung im Rahmen der vor fünf Monaten verabschiedeten Hartz-IV-Reform sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu zügigen Nachbesserungen. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums auf Nachfrage der Linksfraktion hervor, die dieser Zeitung vorliegt.
Seit der jüngsten Hartz-Reform erhalten Behinderte ab dem 25. Lebensjahr ohne eigenen Haushalt nur noch 80 Prozent des vollen Regelsatzes von 364 Euro. Das sind 291 Euro, also 73 Euro weniger. Nicht behinderte Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahre, die noch bei ihren Eltern leben, bekommen dagegen weiter den vollen Satz gezahlt. Im Vermittlungsverfahren zum Hartz-Kompromiss hatten Regierung und Opposition aber zumindest vereinbart, die neue Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel zu überprüfen, „Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen“.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, sagte damals, es sei „weder nachvollziehbar noch gerecht, dass behinderte Menschen schlechter gestellt werden als über 25-jährige Hartz-IV-Bezieher, die noch bei ihren Eltern wohnen“. Das sieht die Bundesregierung nach wie vor ganz anders. „Sozialhilferechtlich gibt es keine Begründung für eine Anhebung des Regelsatzes für behinderte Menschen, die unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen“, heißt es in der Stellungnahme des Arbeitsministeriums.
Seit der jüngsten Hartz-Reform erhalten Behinderte ab dem 25. Lebensjahr ohne eigenen Haushalt nur noch 80 Prozent des vollen Regelsatzes von 364 Euro. Das sind 291 Euro, also 73 Euro weniger. Nicht behinderte Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahre, die noch bei ihren Eltern leben, bekommen dagegen weiter den vollen Satz gezahlt. Im Vermittlungsverfahren zum Hartz-Kompromiss hatten Regierung und Opposition aber zumindest vereinbart, die neue Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel zu überprüfen, „Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen“.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, sagte damals, es sei „weder nachvollziehbar noch gerecht, dass behinderte Menschen schlechter gestellt werden als über 25-jährige Hartz-IV-Bezieher, die noch bei ihren Eltern wohnen“. Das sieht die Bundesregierung nach wie vor ganz anders. „Sozialhilferechtlich gibt es keine Begründung für eine Anhebung des Regelsatzes für behinderte Menschen, die unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen“, heißt es in der Stellungnahme des Arbeitsministeriums.
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