2011-07-25

Bundesanzeiger Verlag : Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

20.07.11

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Peter Schmidt

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf will die Bundesregierung Familienpflegezeiten staatlich fördern.
Die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Nach einer Umfrage möchten die meisten Menschen die Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen, so das Familienministerium. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Familienpflegezeit vor. Die Familienpflegezeit beträgt maximal zwei Jahre bei einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Die Unternehmen sollen diese Ausgaben zinslos durch den Bund refinanzieren können. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten während der Pflegezeit das Arbeitsentgelt um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen regulären Arbeitsentgelt und demjenigen, dass sich infolge der Verringerung der Arbeitszeit ergibt, aufstockt. Zudem muss die Entgeltaufstockung zulasten eines Wertguthabens erfolgen und das Ausfallrisiko des Todes sowie der Berufsunfähigkeit in der Nachpflegephase durch eine entsprechende Versicherung (Familienpflegezeitversicherung) abgedeckt sein. Das Wertguthaben fungiert dabei als eine Art „Vorschuss“: Mit dem Beginn der Pflegephase soll die Entgeltaufstockung aus einem noch nicht aufgebauten Wertguthaben geleistet werden, das sich daher zunächst ins Minus entwickelt. Der Ausgleich des Guthabens soll dann in der Nachpflegephase erfolgen. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erforderlich.

Der Gesetzentwurf gibt hierzu folgendes Beispiel:

Während der Pflegephase reduziert ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf 50%, erhält dafür aber für maximal zwei Jahre 75% seines regulären Gehaltes. Im Anschluss an die Pflegephase arbeitet der Beschäftigte dann wieder zu 100%, erhält aber für die nächsten zwei Jahre ebenfalls nur 75% bis das Wertguthaben wieder ausgeglichen ist.

Weiterführende Hinweise:

BR-Drs. 207/11

Bundesanzeiger Verlag : Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

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