Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Der deutsche Staat fördert die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Schwerbehinderten steht im Arbeits- und Berufsleben besonderer Schutz zu, zum Beispiel bei Kündigung.
Behindertenausweis beantragen
Sollten Sie von einer Behinderung oder Schwerbehinderung betroffen sein, erhalten Sie beim Versorgungsamt auf Antrag einen (Schwer-)Behindertenausweis, der den Grad Ihrer Behinderung belegt. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln Vergünstigungen.
Informationen vor Ort
Hier können Sie sich an Ihrem Wohnort weiter informieren:
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienst
- Hausarzt
- Krankenkasse
- Gesundheits- und Sozialamt
- Rentenversicherung
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Teilhabe von Menschen mit Behinderung
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