2011-07-24

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Der deutsche Staat fördert die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Schwerbehinderten steht im Arbeits- und Berufsleben besonderer Schutz zu, zum Beispiel bei Kündigung.

Behindertenausweis beantragen

Sollten Sie von einer Behinderung oder Schwerbehinderung betroffen sein, erhalten Sie beim Versorgungsamt auf Antrag einen (Schwer-)Behindertenausweis, der den Grad Ihrer Behinderung belegt. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln Vergünstigungen.

Informationen vor Ort

Hier können Sie sich an Ihrem Wohnort weiter informieren:
  • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienst
  • Hausarzt
  • Krankenkasse
  • Gesundheits- und Sozialamt
  • Rentenversicherung
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Teilhabe von Menschen mit Behinderung

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