Mittel zur Betreuung von Behinderten gekürzt
Zum Fördern zu behindert
Senat lässt Behinderte in "Wohnstätten" neu begutachten. Für besonders schwer Betroffene werden die Mittel gekürzt. Angehörige schlagen Alarm.
Werkstattfähig oder nicht? Foto: AP
Wenn Alina Sander* nach Hause kommt, will sie noch Bus fahren, spazieren, in Konzerte oder zur Kirche gehen. Sagen kann sie das nicht. Sie kann sich auch nicht allein auf den Weg machen. Die 27-Jährige hat eine schwere geistige Behinderung und braucht permanente Betreuung. Das kostet viel Geld und Zeit. Ein Teil davon hat der Senat ihr und hunderten anderen jetzt gekürzt. Eine "Diskriminierung Schwerstbehinderter" sehen Eltern und Betroffenenverbände darin.
Alina Sander lebt hinter den Zäunen eines Wohnheims in Lichterfelde. Drei frisch sanierte Flachbauten mit viel Licht und Glas und bunten Farben, dazwischen wächst neuer Rollrasen an. Auf einem Liegestuhl neben der großen Schaukel liegt ein Bewohner. Ein anderer wartet auf den Baggerfahrer, der erst am nächsten Tag wiederkommt. Die Wohnstätte "Prettauer Pfad" ist eine der schönsten in Berlin, die 24 Plätze sind heiß begehrt.
Rund 3.100 BerlinerInnen leben in Wohnheimen für Behinderte. 244 Millionen gibt der Senat jährlich für ihre Betreuung und Förderung aus - durchschnittlich 6.500 Euro pro Monat und Betroffenen. Finanziert werden damit die Pflege im Wohnheim, der Fahrdienst zur Werkstatt oder Tagesfördergruppe und die Förderung selbst. Die Krankenkassen geben einen monatlichen Pauschalbetrag von 256 Euro dazu.
Mittel zur Betreuung von Behinderten gekürzt: Zum Fördern zu behindert - taz.de
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