Pflegeversicherung: Die Reform soll die "Minutenzählerei" bei Feststellung der Pflegestufe beenden
Pläne für Pflegereform 2012
Wer sich nicht mehr selbst helfen kann und Pflege durch andere benötigt, der kann von seiner gesetzlichen oder privaten Pflegekasse Hilfe erwarten. Deren Umfang richtet sich nach der Intensität der "Pflegebedürftigkeit".Im kommenden Jahr soll dafür ein verbessertes Recht gelten. Philipp Rösler (FDP) hatte als Gesundheitsminister das Jahr 2011 zum "Jahr der Pflege" ausgerufen. Geplant ist nach 1995, der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung, für 2012 eine große Pflegereform für die über 2,3 Millionen Pflegebedürftigen. Geschätzt wird, dass deren Zahl bis zum Jahr 2030 auf 4,3 Millionen ansteigt. Damit einher geht das Bestreben von Pflegeversicherungen und der Politik, den "Pflegebedürftigkeitsbegriff" zu reformieren.
Dies zum Nutzen der pflegebedürftigen Frauen und Männer, die bisher nach einem starren Schema begutachtet werden müssen und oft kein Verständnis für die gesetzlich vorgeschriebene "Minutenzählerei" haben. Denn von den unabhängigen Gutachtern werden jeder einzelnen Pflegetätigkeit Minutenwerte zugerechnet. So werden "fünf Minuten" für das Zähneputzen angesetzt, das nicht mehr selbstständig erledigt werden kann.
Ein Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten entspricht der Pflegestufe I, ab 180 Minuten gilt die Pflegestufe II und ab 300 Minuten ist die derzeit höchste Pflegestufe III maßgebend. Entsprechend der Pflegestufe werden die Kosten für die häusliche Pflege durch Angehörige oder den Pflegedienst beziehungsweise für das Pflegeheim ganz oder zum Teil übernommen. Die "Minutenpflege" soll im nächsten Jahr durch neue Kriterien abgelöst werden. So soll sich der gemessene Pflegeaufwand nicht allein an der körperlichen Bedürftigkeit ausrichten, sondern auch an den verbliebenen geistigen Fähigkeiten der Patienten. Das würde vor allem für die rund 1,2 Millionen Demenzkranken Vorteile bringen. Sie erhalten zwar seit einer Minireform aus dem Jahr 2008 erstmals Leistungen, die jedoch mit 1200 Euro beziehungsweise 2400 Euro pro Jahr vom Gesetzgeber sehr knapp kalkuliert wurden. Was das neue Recht aber im Detail bringen wird, das steht noch nicht fest. Philipp Rösler verweist auf die damit verbundenen Schwierigkeiten, eine für jedermann gerechte Lösung zu finden. Das zeigt auch die von seiner Vorgängerin, Ulla Schmidt, eingesetzte Expertenkommission. Das Gremium sollte klären, wie man vom bisherigen System der drei Pflegestufen wegkommen könne.
Die Kommission hat eine tiefgreifende Neuordnung vorgeschlagen: "Die Abkehr von einem an den Defiziten und am Unvermögen orientierten Bild des pflegebedürftigen Menschen hin zu einer Sichtweise, die das Ausmaß seiner Selbstständigkeit erkennbar macht." Statt der bisherigen drei solle es fünf "Bedarfsgrade" geben. Die Gutachter sollen nach Ansicht der Pflegekommission ihre Patienten künftig anstelle in drei in fünf Pflegestufen einreihen. Sie sollen feststellen, ob eine "geringe", eine "erhebliche", eine "schwere" oder eine "schwerste" Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit vorliegt. Bedarfsgrad fünf soll für Menschen gelten, die zusätzlich noch eine "besondere Bedarfskonstellation" haben (vergleichbar den heutigen "Härtefällen" der Pflegestufe III). Ob dieser Vorschlag allerdings eins zu eins in die Tat umgesetzt wird, steht nicht fest. Völlig offen ist auch, ob neues Recht mit den bisherigen Finanzmitteln der Pflegeversicherung auskommt. GS
Mannheimer Morgen
14. Mai 2011
14. Mai 2011
Recht & Soziales: Pläne für Pflegereform 2012
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