Keine Integration: Behinderte landen in Werkstätten
11.05.2011 | 18:10 | (Die Presse)
Unterstützung für den Einstieg von Behinderten in den Arbeitsmarkt fehlt laut einer Uni-Wien-Studie häufig. Immer mehr von ihnen landen in geschützten Werkstätten. Die Zahl ist 30 Prozent auf 19.000 gestiegen.
Wien/Apa. Integration endet in Österreich weitgehend mit dem Ende der Schulpflicht: Wie eine aktuelle Studie des Instituts für Bildungswissenschaften der Uni Wien zeigt, haben behinderte Menschen nach wie vor massive Probleme beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Immer mehr von ihnen landen in geschützten Werkstätten. Die Zahl derjenigen, die einen solchen Platz in Anspruch nehmen, ist von 2002 bis 2008 um 30 Prozent auf 19.000 gestiegen.Ob behinderte Menschen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen, hängt wesentlich von Unterstützungsmaßnahmen ab – etwa Berufsorientierung, integrative Ausbildung oder Arbeitsassistenz. Gerade diejenigen, die den höchsten Bedarf hätten, kämen aber oft zu kurz, heißt es in der Studie. So bekommen 59 Prozent der Sonderschüler, die nach Lehrplan für Schwerstbehinderte unterrichtet wurden, keinerlei Unterstützung und landen oft direkt in geschützten Werkstätten.
Neue Zielgruppen
Bei den Unterstützungsmaßnahmen herrsche ein „Verdrängungswettbewerb“, sagt Projektleiter Gottfried Biewer. Der Zugang sei mehr und mehr gelockert worden. „Diejenigen, für die diese Maßnahmen primär geschaffen wurden, fallen immer mehr heraus.“ Dafür seien neue Zielgruppen hinzugekommen, etwa Hauptschulabbrecher oder Menschen mit sprachlichen Defiziten.Während sich der finanzielle Aufwand für die Werkstätten 2008 auf rund 278 Millionen Euro belief, wurden für Integrationsmaßnahmen 172 Millionen ausgegeben. Die Studienautoren raten, integrative Projekte und Maßnahmen zumindest gleich stark zu fördern wie die Werkstätten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2011)
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Deutschland:
"Immer mehr Menschen mit Behinderung arbeiten in einer WfbM.
Seit 2003 hat die Zahl der Werkstattbesucher um 18% zugenommen. (...)"
Seit 2003 hat die Zahl der Werkstattbesucher um 18% zugenommen. (...)"
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem...www.inclusion.cc
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