Diskriminierung erwerbsloser Menschen mit Behinderung in der GKV zuruecknehmen
Angesichts der positiven Nachrichten zur Finanzsituation des Gesundheitsfonds fordern die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt, der gesundheitspolitische Sprecher Karl Lauterbach und die sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme die Ruecknahme diskriminierender Regelungen:
Erwerbslose Menschen mit Behinderung werden durch die Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung diskriminiert. Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2011 wurden tausenden erwerbslosen Menschen mit Behinderung heimlich die Kosten der Zusatzbeitraege zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebuerdet. Hierbei handelt es sich sehr oft um Menschen, die aus unterschiedlichen Gruenden bei Einfuehrung eines Zusatzbeitrages nicht die Kasse wechseln koennen, entweder, weil sie an kassenspezifischen Programmen teilnehmen oder Rehabilitationsleistungen in groesserem Umfang in Anspruch nehmen.
Schwarz-Gelb hat jedoch die Haertefallklausel zur Befreiung von den Zusatzbeitraegen fuer Patienten, denen ein Kassenwechsel nicht zumutbar ist, abgeschafft (ehemals § 26 Abs. 4 SGB II).
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