2011-05-06

Der Geist des Dazugehörens (Tageszeitung Neues Deutschland)

Von Ilja Seifert 05.05.2011 
Barrierefrei - Leben mit Behinderung

Der Geist des Dazugehörens

Bild 1
Lukas (r.) ist mehrfach behindert und lernt gemeinsam mit Max in der Grundschule Lankow in Schwerin.
Mit einer Behinderung zu leben, ist nicht wünschenswert. Aber es ist keine Katastrophe. Auch Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige wollen ihr Leben genießen. Die UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt ihren Anspruch: Sie sind selbstverständlicher Teil der Gesellschaft. Mit allen Rechten und Pflichten. Wieso also finden wir – zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention als geltendes Recht in Deutschland – im Alltag nach wie vor Ausgrenzung, Diskriminierung, Chancenungleichheit?
Jeder Staat, der die Konvention ratifiziert, verpflichtet sich im Artikel 4, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten und zu fördern. Dazu müssten mindestens 300 Bundes- und Landesgesetze geändert werden. Seit ihrem Amtsantritt verspricht die schwarz-gelbe Bundesregierung einen Umsetzungsplan. Im jetzt vorliegenden Entwurf ist zwar viel von einer Teilhabe die Rede, nicht aber von einem Teilhabe(sicherungs)gesetz. Zu den Kernforderungen aus der UN-Konvention gehören Nachteilsausgleiche und rechtliche Regeln für Selbstbestimmung. Maßnahmen zur Weiterentwicklung solcher Rechte fehlen jedoch im Aktionsplan.
Nach Artikel 19 haben Menschen mit Behinderungen das Recht zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Wer das ernst nimmt, muss die Heimeinweisung wider Willen oder ein Doppelzimmer als Menschenrechtsverletzung einstufen. Entsprechende Maßnahmen sind aber nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Mancherorts wird über Vierbettzimmer als Standard nachgedacht. Die Konvention lebt vom Geist des Dazugehörens. Lassen wir uns also nicht gegeneinander ausspielen. Barrieren in Köpfen müssen genauso abgebaut werden wie physische, kognitive und kommunikative Barrieren. Ein Teilhabegesetz, das soziale Ansprüche behinderter Menschen formuliert, ihre Realisierung sichert und behinderungsspezifische Nachteile ausgleicht, eröffnet Wege zu einem Grundrecht auf Teilhabe. Ein solches Gesetz mit Vertretern der Betroffenen zu erarbeiten, muss Teil der Umsetzung der UN-Konvention sein.
Dr. Ilja Seifert (59), Behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland.
05.05.2011: Der Geist des Dazugehörens (Tageszeitung Neues Deutschland)

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