Pressemitteilung: Nationaler Aktionsplan: „Mittendrin und dabei“? DDB fordert stärkere Berücksichtigung der Diabetiker
4. Juli 2011 | Von Nina Lange |„Mittendrin im Arbeitsleben“. Diese Idee steht hinter dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, den das Kabinett im Juni beschlossen hat. Die Bundesregierung hat damit einen Prozess angestoßen, der in den kommenden zehn Jahren das Leben von Menschen mit Behinderung in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird – auch das von Diabetikern. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) unterstützt den Aktionsplan, fordert aber eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Diabetespatienten.
Rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen umfasst der Nationale Aktionsplan, wie die Teilhabe am Arbeitsleben, Mobilität und Bildung. „Das Schlüsselwort heißt ‚Inklusion’“, betont Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. „Das bedeutet: Nicht die Menschen mit Behinderung passen sich an die Gesellschaft an, sondern wir organisieren den Alltag so, dass sie selbstverständlich mittendrin und dabei sind. Im Kindergarten, in der Schule, im Restaurant, am Arbeitsplatz, eben überall, wo sich das Leben abspielt.“ Dafür sind 100 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, die über fünf Jahre verteilt werden.
Die Inklusion begrüßt der DDB als Deutschlands größte Selbsthilfeorganisation für Diabetiker besonders; in seiner Deklaration von 2011sind identische Ziele für Menschen mit Diabetes formuliert (http://diabetikerbund.de/download/deklaration.pdf).
„Der Aktionsplan greift jedoch zu kurz“, kritisiert der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler in einem Schreiben an die Ministerin. So geht die Bundesregierung lediglich von insgesamt 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung aus. Dabei sind es in Deutschland schon allein fast 8 Millionen Diabetiker, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als behindert gelten. (..)
Für diese Patientengruppe werde der G-BA-Beschluss „Einschränkungen im Bereich Mobilität nach sich ziehen: von der Fahrerlaubnis, über die Berufswahl und -ausübung bis in alle Bereiche der Lebensgestaltung“, gibt Möhler zu bedenken. Bis heute sei das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wer denn nun für Blutzuckerteststreifen aufkommt, die z.B. Berufskraftfahrer mit Typ-2-Diabetes dringend benötigen, um ihre Arbeit weiter ausüben zu können.
„Gleichberechtigung am Arbeitsplatz kann sicherlich nicht dadurch erreicht werden, dass bei der Bedienung gefährlicher Maschinen oder beim Führen von Kraftfahrzeugen entsprechend notwendige Blutzuckermessungen künftig vom Arbeitgeber getragen werden sollen oder vom Behinderten selbst“, betont er. Immer wieder umgehe die Politik die UN-Behindertenrechtskonvention, die schon vor fünf Jahren verabschiedet und 2009 für Deutschland verbindlich wurde. „Den international-rechtlichen Bestimmungen wird keine Rechnung getragen“.
Pressemitteilung: Nationaler Aktionsplan: „Mittendrin und dabei“? DDB fordert stärkere Berücksichtigung der Diabetiker - DDB Schleswig-Holstein
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen