07. Juli 2011
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Auf Antrag der Grünen hat die Staatsregierung im Sozialausschuss über den Anfang Mai im Ministerrat beschlossenen Entwurf eines Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention berichtet. Auch die Bayerische Behindertenbeauftragte, Irmgard Badura, wurde in der Ausschusssitzung gehört. „Bisher wird der sogenannte Aktionsplan der bayerischen Staatsregierung den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention jedoch nicht gerecht“, kritisierte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Renate Ackermann.
Menschen mit Behinderungen, ihre Organisationen und Verbände wurden bisher nicht aktiv an der Erarbeitung des Aktionsplans beteiligt. Die Staatsregierung will nun bis zum Oktober die Stellungnahmen, Forderungen und Anregungen der Verbände einholen und bei der weiteren Erarbeitung eines Bayerischen Aktionsplans berücksichtigen. „Was die Staatsregierung als Aktionsplan bezeichnet, ist bisher nicht mehr, als eine Bestandsaufnahme der bayerischen Behindertenpolitik. Es fehlen konkrete Maßnahmen und Projekte, klare Zuständigkeiten und zeitliche Vorgaben für die Umsetzung der UN-Konvention“, bilanziert Renate Ackermann. Auch der im Entwurf der Staatsregierung enthaltene Haushaltsvorbehalt ist für die Grünen untragbar.
Um zu einem wirklich tragfähigen bayerischen Aktionsplan zu kommen, schlagen die Grünen die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Sozialausschusses vor, an der Menschen mit Behinderung, ihre Vertreter und Organisationen genauso beteiligt sein sollen, wie die zuständigen Ministerien. Die Federführung für die weitere Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Bayern sollte nach Auffassung der Grünen eindeutig beim Parlament liegen.
Menschen mit Behinderungen, ihre Organisationen und Verbände wurden bisher nicht aktiv an der Erarbeitung des Aktionsplans beteiligt. Die Staatsregierung will nun bis zum Oktober die Stellungnahmen, Forderungen und Anregungen der Verbände einholen und bei der weiteren Erarbeitung eines Bayerischen Aktionsplans berücksichtigen. „Was die Staatsregierung als Aktionsplan bezeichnet, ist bisher nicht mehr, als eine Bestandsaufnahme der bayerischen Behindertenpolitik. Es fehlen konkrete Maßnahmen und Projekte, klare Zuständigkeiten und zeitliche Vorgaben für die Umsetzung der UN-Konvention“, bilanziert Renate Ackermann. Auch der im Entwurf der Staatsregierung enthaltene Haushaltsvorbehalt ist für die Grünen untragbar.
Um zu einem wirklich tragfähigen bayerischen Aktionsplan zu kommen, schlagen die Grünen die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Sozialausschusses vor, an der Menschen mit Behinderung, ihre Vertreter und Organisationen genauso beteiligt sein sollen, wie die zuständigen Ministerien. Die Federführung für die weitere Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Bayern sollte nach Auffassung der Grünen eindeutig beim Parlament liegen.
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern | Die Grünen im Bayerischen Landtag
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