2011-07-10

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention ohne Behindertenrat -- kobinet

07.07.2011 - 19:12

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention ohne Behindertenrat.

Kassel/Berlin (kobinet) Der Deutsche Behindertenrat verweigert eine Stellungnahme zum 1. Staatenbericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und kritisierte heute, dass eine ernst gemeinte inhaltliche Einbeziehung der Zivilgesellschaft nicht gegeben sei.

Die im Deutschen Behindertenrat zusammen arbeitenden Verbände sowie weitere Verbände und Organisationen aus den Reihen der Selbsthilfe und der Freien Wohlfahrt werden keine dezidiert inhaltlichen Stellungnahmen zum Entwurf des Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention abgeben. Sie senden hiermit ein politisches Zeichen in Richtung der Bundesregierung.

„Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen war zum wiederholten Male zu kurz. Für eine ernst gemeinte inhaltliche Einbeziehung der Zivilgesellschaft reicht es nicht aus, den Verbänden die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme einzuräumen, zumal wir in den letzten Monaten erfahren mussten, dass insgesamt ca. 1000 Seiten kritische Stellungnahmen zum Nationalen Aktionsplan so gut wie keinen Eingang in denselben gefunden haben“, erläutert Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den Verbänden eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um umfassend die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Umsetzung der im März 2009 ratifizierten UN-Konvention zu durchdenken.

Ähnlich verlief bereits das Verfahren der Einbeziehung der Zivilgesellschaft bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung, der am 15. Juni durch das Bundeskabinett verabschiedet und im Vorfeld von den im Behindertenrat zusammen arbeitenden Verbänden heftig kritisiert wurde.

Der Behindertenrat hatte im Mai 2010 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für einen nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vorgelegt, die sich nur unzureichend im Aktionsplan wieder finden. sch

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