Benachteiligung durch neue Hartz-IV-Sätze
68 Euro weniger für Behinderte
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat die neuen Hartz-IV-Sätze berechnen lassen.
Foto: dapd
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. Die geplante Änderung der wird offenbar Nachteile für Behinderte nach sich ziehen: Sie sollen künftig statt des vollen Regelsatzes nur noch 80 Prozent bekommen, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen. Statt fünf Euro mehr als bisher wie andere erwachsene Hartz-IV-Bezieher bekämen Behinderte dem Gesetzentwurf zufolge 68 Euro weniger. Der derzeitige Regelsatz liegt bei 359 Euro im Monat, die schwarz-gelbe Regierung will ihn zum 1. Januar 2011 auf 364 Euro anheben.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau, die neue Regelbedarfsstufe 3 gelte vor allem für Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen. Die Reduzierung ergebe sich, weil die Betroffenen sich in der Regel nicht an den Haushaltskosten beteiligten. Experten gehen davon aus, dass auch Behinderte betroffen sind, die in Wohngemeinschaften leben. Der Gesetzestext nennt „erwachsene , die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben“ und gesteht ihnen 291 Euro zu. Um Ehe- oder Lebenspartner geht es dabei nicht: Diese bekommen als „Regelbedarfsstufe 2“ einen etwas weniger reduzierten Satz von 328 Euro.
Sozialrechtsexperten und Opposition protestierten scharf gegen die Regelung: Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, , sagte der FR: „Hier wird ausgerechnet an der Gruppe angesetzt, die an ihrer Einkommenssituation selber am wenigsten ändern kann und die außerdem wegen ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben hat.“ Die Herabsetzung des Satzes widerspreche auch dem Bemühen, Menschen mit Behinderungen ein Leben außerhalb von Heimen zu ermöglichen.Benachteiligung durch neue Hartz-IV-Sätze: 68 Euro weniger für Behinderte | Politik - Frankfurter Rundschau
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