2011-07-18

HWelt - Antragsentwurf für ein Teilhabesicherungsgesetz

Antragsentwurf für ein Teilhabesicherungsgesetz Drucken E-Mail
Montag, 18 Juli 2011
Der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile durch bedarfsgerechte Gewährleistung von persönlicher Assistenz und notwendige Sachleistungen sind eine Schlüsselfrage, um Menschen mit Behinderungen die umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ein Gesetz für einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabesicherung ist seit vielen Jahren eine zentrale Forderung der Behindertenbewegung. Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) – sie ist seit 26.03.2009 in Deutschland geltendes Recht – bekräftigt die Berechtigung dieser Forderung als Menschenrecht. Trotzdem beabsichtigt die Bundesregierung mit ihrem am 15.06.2011 vorgelegten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK nicht die Schaffung eines solchen Gesetzes.

Am 4. Mai 2011 stellte das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe vor (siehe www.forsea.de). Ziel des Vorschlages ist es, das Menschenrecht auf ‚Soziale Teilhabe‘ aus der BRK im Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu verankern. Dieser Vorschlag wird von der Bundestagsfraktion DIE LINKE weitgehend unterstützt.

Unter Berücksichtigung dieses Gesetzentwurfes, des Antrages der LINKEN für ein "Gesetz zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile vorlegen (Nachteilsausgleichsgesetz - NAG)", Drucksache 16/3698 vom November 2006 und weiterer Vorschläge aus der Behindertenbewegung hat DIE LINKE einen Entwurf für einen Antrag „Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen ermöglichen und sichern - Teilhabesicherungsgesetz (ThSG) vorlegen“ erarbeitet.

HWelt - Antragsentwurf für ein Teilhabesicherungsgesetz

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