23.06.2011/ 14:04
Landespflegegesetz novelliert
Bandenburg stärkt häusliche Pflege
Potsdam - In Brandenburg wird die Betreuung von Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich gestärkt - sie soll Vorrang vor der Unterbringung im Heim haben. Eine entsprechende Novellierung des Landespflegegesetzes ist heute im Landtag mehrheitlich angenommen worden.
Sozialminister Günter Baaske (SPD) betonte: „Es wird oft verdrängt, dass Pflege mit zum Leben gehört.” Es sei wichtig, sich für eine Unterstützung vor Ort einzusetzen. Viele Menschen wollten im gewohnten Umfeld betreut werden. Kleine und dezentrale Lösungen seien da notwendig.
Das Gesetz schreibt fest, dass Pflegestützpunkte alle örtlich verfügbaren Angebote zu pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen gezielt miteinander verknüpfen. Betroffene und ihre Angehörigen sollen Beratung aus erster Hand erhalten. Derzeit gibt es im Land bereits 17 Pflegestützpunkte.
Jetzt wird auch die Aufgabe des Landespflegeausschusses erweitert. Darin arbeiten unter anderem Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, das Landesamt für Soziales und Versorgung und der Verband der Pflegeberufe mit, die alle in der Pflege Beteiligten beraten.
In Brandenburg leben 90.000 pflegebedürftige Menschen - bis 2030 werden es voraussichtlich 130.000 sein. Die rot-rote Landesregierung sieht eine Lösung zur Bewältigung des Problems aber nicht allein in der Errichtung neuer Pflegeheime. Im Land betreuen derzeit 10 600 Beschäftigte in ambulanten Diensten rund 26.000 Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden. 15.300 Beschäftigte arbeiten in knapp 450 teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und sorgen sich um rund 25 300 Betroffene.
Landespflegegesetz novelliert - Bandenburg stärkt häusliche Pflege - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg
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