2011-07-23

?Leuchtrakete am Sternenhimmel? | SÜDKURIER Online


Überlingen

23.07.2011 .

„Leuchtrakete am Sternenhimmel“


Kreistag diskutiert über Inklusion von Menschen mit Behinderung
Bodenseekreis – „Ich glaube sagen zu können, dass wir ein behindertenfreundlicher Landkreis sind. Wir sind mit Trägern reich gesegnet“, sagte Sozialdezernent Andreas Köster in der jüngsten Kreistagssitzung. In zahlreichen Gemeinden gebe es Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, oft seien das gar die größten Arbeitgeber.
Norbert Zeller (SPD) wandte jedoch ein, dass es seiner Ansicht nach im Kreis an flächendeckenden Inklusionsgruppen für Kinder fehle. Zeller bat die Verwaltung darum, sich dessen anzunehmen. „Natürlich braucht man dann auch entsprechendes Personal. Es wird eine permanente Aufgabe sein“, meinte Zeller. Inklusion bedeute, dass die Einrichtung sich dem Kind anpassen müsse und nicht umgekehrt.
„Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen am normalen Alltagsleben teilnehmen können“, erklärte Magdalena Krom (CDU). Es gehe darum, die Menschen mit Behinderung anzunehmen und ihnen die notwendige Hilfestellung zu geben. Das sei für die Allgemeinheit gleichermaßen Herausforderung und Bereicherung. „Inklusion geht uns alle an und muss bereits im Kindergarten beginnen“, meinte Krom und wollte es gerne, dass der Bodenseekreis die Sache mit der Inklusion besonders gut hinbekommt: „Wir sind eine Leuchtrakete am UN-Sternenhimmel“, begeisterte sich Krom.
Mit dem UN-Sternenhimmel sprach sie die Tatsache an, dass die im Jahr 2006 verabschiedete und 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung die Bevölkerung verpflichtet, Inklusion umzusetzen.

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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 19 - Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
www.inclusion.cc

1 Kommentar:

  1. und was ist mit dem Art.18? Wann schreiben sie endlich etwas zum Art.18? Nirgendwo in Deutschland findet man eine kleinste Äußerung über Art.18 "Einbürgerung für behinderten Migranten"! Kein Bundestagsabgeordnete, kein Richter, kein Politiker! Völliges Tabuthema ist dieser Art.18! Höchstgeheim! 82-Mill. Deutsche halten sich gemensam gegen diesen Art.18!

    Einen zynischen behindertenverachtenden Blog führen Sie!

    Ich lasse Ihre Bundesrepublik Deutschland nicht in ruhe, bis sie eine wirksame Einbürgerungspolitik für Behinderte verabschieben!
    http://behinderte.co.cc

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