Ottersberg erwirkt Änderung
- 23.06.2011Behinderte müssen bei Zensus befragt werden
Ottersberg. Menschen mit Behinderungen müssen bei der derzeit laufenden Volkszählung ab sofort persönlich zu ihren Daten befragt werden. Das hat jetzt der niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, mitgeteilt. Ursprünglich sollten dem Gesetz nach "die in bestimmten Wohnheimen lebenden nicht auskunftsfähigen Personen im Rahmen des Zensus 2011 stellvertretend über die Leitung der Einrichtung befragt" werden.
Behinderte müssen bei Zensus befragt werden | WESER-KURIER
Eigentlich sollte dies doch selbstverständlich sein...
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