Urteil
Pflege-TÜV darf Bericht nicht veröffentlichen
Stadtlohn/Münster - Schlappe für den Pflege-TÜV: Das Sozialgericht Münster hat am Freitag einen Bericht einkassiert, den der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) - im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen - über die Bedingungen in einer Stadtlohner Kurzzeitpflege-Einrichtung angefertigt hat. Grundlage war ein unangekündigter Besuch im Jahre 2010.
Daraufhin hatte der Caritas-Verband für die Dekanate Ahaus und Vreden auf Unterlassung geklagt. Die Folge: Der Bericht darf weder im Internet noch sonstwo veröffentlicht werden. Der Richter begründete gestern, der sogenannte Pflege-TÜV sei generell nicht in der Lage, die von Einrichtungen erbrachten Leistungen und somit die Qualität von Pflege zu messen.
Pflege-TÜV darf Bericht nicht veröffentlichen | Lokales und Nachrichten Münsterland - Münsterländische Volkszeitung
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