| Landeselternausschuss Berlin lehnt Inklusionskonzept der Berliner Senatsverwaltung für Bildung ab | | |
| Donnerstag, 30 Juni 2011 | |
| Der Landeselternausschuss beschließt die Ablehnung des Konzeptentwurfes der Senatsverwaltung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin legte Ende Januar 2011 mit erheblicher Verspätung einen Konzeptentwurf zur Umsetzung des Artikel 24, BRK1 vor („Mitteilung zur Kenntnisnahme - Drucksache 16/3822“), der weder fachlich noch formal den völkerrechtlichen Anforderungen genügte. Der Landeselternausschuss hat beschlossen, den Konzeptentwurf der Senatsverwaltung abzulehnen. Nur gleichberechtigte Einbeziehung der Betroffenen selbst, Ihrer Verbände, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien und aller mit dem Bereich der schulischen Inklusion und ihrer Unterstützungssysteme in Verbindung stehenden Verwaltungen des Landes wie auch der Bezirksebene bieten die Chance der Entwicklung eines Konzeptes, das nicht hinter dem Geist und den Buchstaben der UN-Konvention zurückbleibt. Der Landeselternausschuss fordert die Entwicklung eines neuen und fachlich fundierten Inklusions-Konzeptes, welches die lückenlose Umsetzung der Inklusion ohne Verstöße gegen die UNBehindertenrechtskonvention in der Berliner Bildungslandschaft zum Ziel hat. Maßgeblich für die Entwicklung dieses neuen Konzeptes ist die Einrichtung eines „Runden Tisches Inklusion“. Gemäß der BRK Art. 4 Abs. 32 ist die aktive Einbeziehung und enge Konsultation der Menschen mit Behinderungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten sowie anderen Entscheidungsprozessen verbindlich vorgeschrieben. Auf dieser Rechtsgrundlage fordern wir nicht nur, sondern sind auch bereit, die Herausforderung der Organisation des „Runden Tisches Inklusion“ aktiv anzunehmen. Die Resolution des Gipfeltreffens Berliner Eltern und Elternvereine vom 19. Mai 2011 wird vom Landeselternausschuss ausdrücklich unterstützt und kann Ausgangspunkt der gemeinsamen Diskussion werden. Ergänzend betont der Landeselternausschuss folgendes: |
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