Sachsens Regierung verabschiedet Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz
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20.07.2011
Die sächsische Landesregierung hat in der vergangenen Woche den Entwurf für das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz verabschiedet. "Der Freistaat Sachsen will den Schutz der Bewohner in stationären Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Volljährige und volljährige pflegebedürftige, psychisch kranke oder behinderte Menschen in der Zukunft stärken und ausbauen", zitiert Sachsen News Sozialministerin Christine Clauß. "In den sächsischen stationären Einrichtungen müssen auch in Zukunft 50 Prozent des Personals Fachkräfte sein", so Clauß nach der Kabinettssitzung. Zudem seien unangemeldete Kontrollen durch die Behörden und eine enge Kooperation von Aufsichtsbehörden und MDK geplant, um die Prüfungen abzustimmen. Die Einrichtungsträger werden verpflichtet, den Bewohnern Einblicke in Aufzeichnungen der Pflege-, Hilfe- oder Förderplanung und deren Umsetzung zu gewähren und so die Betreuung und Pflege transparenter zu gestalten. Der Begriff der stationären Einrichtung werde zudem klar von anderen, neuen Wohnformen abgegrenzt. "die Einführung neuer Wohnformen soll damit wesentlich erleichtert werden", so Clauß.
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