2011-06-02

Dresdner Erklärung zur Barrierefreiheit verabschiedet -- kobinet

02.06.2011 - 08:04

Dresdner Erklärung zur Barrierefreiheit verabschiedet.

Dresden (kobibnet) Bei ihrem 41. Treffen am 31. Mai und 1. Juni in Dresden haben die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder die Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften verabschiedet. Zum Abschluss des Treffens wurde die Erklärung zusammen mit der sächsischen Sozialministerin Christine Clauß der Presse vorgestellt. Im folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Dresdner Erklärung der Behindertenbeauftragten. cm

Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen fordern die Bauministerkonferenz und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf, der Verpflichtung aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der Länder nachzukommen und durch flankierende Maßnahmen eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines "Designs für alle" zu gewährleisten. Barrierefreiheit ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Unter den Bedingungen der UN-Behindertenrechtskonvention darf die Verwirklichung des Menschenrechts auf Teilhabe nicht weiter an unzugänglichen baulichen Voraussetzungen scheitern. Unzugänglichkeit und unzureichende Nutzbarkeit von baulichen Anlagen schließt auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung immer mehr Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Mangelnde Barrierefreiheit gefährdet die Selbstbestimmung und Selbstversorgung ganzer Bevölkerungsgruppen und muss als besonders gravierender und dauerhafter gesellschaftlicher Diskriminierungstatbestand gewertet werden.

Im Einzelnen fordern die Beauftragten:

Dresdner Erklärung zur Barrierefreiheit verabschiedet -- kobinet

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