2011-06-02

Die Verwaltung des Lebens - Das deutsche Betreuungsrecht | Hintergrund | Deutschlandfunk

01.06.2011 · 18:40 Uhr
Die meisten Menschen kämen erst dann mit dem Betreuungsrecht in Berührung, wenn ein Familienmitglied seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.  (Bild: AP) Die meisten Menschen kämen erst dann mit dem Betreuungsrecht in Berührung, wenn ein Familienmitglied seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. (Bild: AP)

Die Verwaltung des Lebens

Das deutsche Betreuungsrecht

Von Annette Eversberg

Ist das deutschen Betreuungsrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Dazu hatten Grünen-Politiker vor rund einem Jahr eine große Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort bestätigt, dass das Betreuungsrecht keine vollkommene Selbstbestimmung des Betroffenen garantiert.
Friedrich Wesemanns Ärger begann mit einem Anruf. Aus dem Krankenhaus. Sein Vater, ein Geschäftsmann, war gestürzt.

"Der Vater ist an einem warmen Sommertag im Grunde kollabiert, ist in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Man hatte den Verdacht, da läge eine Demenzerkrankung vor. Und dann ist da wohl aus dem Krankenhaus heraus eine Betreuung angeregt worden."

Friedrich Wesemann fiel aus allen Wolken. Betreuung - davon hatte er noch nie etwas gehört. Und vom Betreuungsrecht schon gar nicht. Kein Einzelfall, sagt Professor Rainer Pitschas, Verfassungsrechtler an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die meisten Menschen kämen erst dann mit dem Betreuungsrecht in Berührung,

"wenn in einer Familie ein Familienmitglied seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wenn es um die Fragen von Testamenten geht oder um die Beantragung von Renten oder anderen Hilfeleistungen. Erst dann erinnert man sich: Hm, irgend so ein dunkles Gesetz gibt es da." (...)
In der Praxis ist das Gesetz alles andere als freiheitlich. Es beruht auf dem Gedanken der staatlichen Fürsorge, nach dem die Selbstbestimmung der Bürger jederzeit eingeschränkt werden kann - wenn der Staat an ihrem Wohle zweifelt. Dieser Fürsorgegedanke zeigt sich in einem flächendeckenden Erwachsenenschutz, den der Bonner Psychiater Professor Rolf-Dieter Hirsch für fragwürdig hält. (...)

Für Markus Kurth von den Grünen widersprechen sich damit auch an dieser Stelle deutsches und internationales Recht.

"Ich meine, dass in der Behindertenrechtskonvention der Schutzgedanke nicht mehr so im Vordergrund steht, sondern eher die Befähigung, seinen eigenen Willen in Rechtsgeschäften zum Beispiel vor allen Dingen auszudrücken und verwirklichen zu können. Und die Bundesregierung hängt immer noch sehr stark dem Schutz- und Fürsorgegedanken nach, was ausdrücklich auch nicht Bestandteil des geltenden Betreuungsrechtes sein sollte."

Die Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage der Grünen bedarf einer ausführlichen öffentlichen Debatte. So wie bei der Debatte über die Patientenverfügung, die Bestandteil des Betreuungsrechts ist. Das Recht des Patienten, über sein Schicksal selber zu entscheiden, wurde am 19. Juni 2009 mit großer Mehrheit angenommen.

Bisher hat sich keine Bundesregierung dieser öffentlichen Debatte gestellt. Ob es die jetzige Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode tun wird, bleibt abzuwarten.

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