2011-06-03

Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen - Springer Professional Media, Bereich Medizin

Gesundheitspolitik 25. Mai 2011

Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen

Eine entsprechende UN-Konvention wurde bisher von 100 Staaten ratifiziert.

Nachdem kürzlich auch Kolumbien die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat, bekennen sich nun bereits 100 Länder, darunter auch Österreich, zur Umsetzung dieser Konvention in den nationalen Gesetzgebungen.
„Ein wichtiger Meilenstein für Kolumbien und die globale Gemeinschaft“, begrüßt UN-Generalsekretär Ban Ki Moon die jüngste Ratifizierung. „Wir müssen diese Konvention umsetzen und damit das Leben von Menschen mit Behinderungen konkret verbessern.“
In Österreich entwickelt das Sozialministerium einen nationalen Aktionsplan für die Jahre 2011 bis 2020 zur Umsetzung dieses Übereinkommens. Das Ziel ist, die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Auf Vorschlag von Hilfsorganisationen sollen darin auch die Kapitel „internationale Politik“ und „Entwicklungszusammenarbeit“ behandelt werden. „Staatlich geförderte Hilfsprogramme müssen demnach in Entwicklungsländern für alle Menschen offen sein“, erklärt Rupert Roniger, Geschäftsführer von Licht für die Welt. „Krankenhäuser müssen für Patienten im Rollstuhl zugänglich sein und Schulen etwa auch auf die Bedürfnisse von blinden und gehörlosen Kindern eingehen. Jedes Kind mit Behinderung hat das Recht auf Ausbildung in einer Regelschule.“
Laut UN-Konvention müssen Menschen mit Behinderungen in die Planung, Umsetzung und Überprüfung von Entwicklungsprojekten gleichberechtigt einbezogen werden. Denn nur so können physische, soziale und kommunikative Barrieren beseitigt und die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden.

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