08.06.2011 - 17:48
Hessen verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention
© HKM
Wiesbaden (kobinet) Mit ihrer Mehrheit im Hessischen Landtag hat die CDU/FDP-Koalition heute ein neues Schulgesetz beschlossen. Die Inklusion behinderter Kinder steht in dem neuen Gesetz unter einem sogenannten "Ressourcenvorbehalt". Die verbindlichen Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen werden damit nicht erfüllt.
Den gemeinsamen Unterricht mit behinderten Schülerinnen und Schülern müssen die Schulen in Hessen nur dann umsetzen, wenn die Räumlichkeiten, das Personal und die Mittel dafür vorhanden sind. Die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke kritisierten das Gesetz scharf als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Seitens der Hessischen Kulturministerin Dorothea Henzler (FDP) heißt es dazu, für die behinderten Kinder bleibe dabei weiterhin die direkte Beschulung in einer sogenannten Förderschule möglich. Dieses Schulgesetz sei eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft. "Ich bin überzeugt davon, dass es die Qualität von Schule und Unterricht und die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes weiter voranbringt", sagte die Ministerin zu dem neuen Gesetz. hjr
Den gemeinsamen Unterricht mit behinderten Schülerinnen und Schülern müssen die Schulen in Hessen nur dann umsetzen, wenn die Räumlichkeiten, das Personal und die Mittel dafür vorhanden sind. Die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke kritisierten das Gesetz scharf als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Seitens der Hessischen Kulturministerin Dorothea Henzler (FDP) heißt es dazu, für die behinderten Kinder bleibe dabei weiterhin die direkte Beschulung in einer sogenannten Förderschule möglich. Dieses Schulgesetz sei eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft. "Ich bin überzeugt davon, dass es die Qualität von Schule und Unterricht und die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes weiter voranbringt", sagte die Ministerin zu dem neuen Gesetz. hjr
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