Bei älteren pflegebedürftigen Menschen ist ein hoher Anteil schwerhörig oder ertaubt. Welche Maßnahmen sind nun für pflegebedürftige Menschen mit Hörbehinderung in Seniorenheimen und Krankenhäusern erforderlich, damit die Zielsetzungen der Behindertenrechtskonvention erfüllt werden?
Im Folgenden sollen verschiedene Bereiche beispielhaft dargestellt werden, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von kranken oder pflegebedürftigen Senioren mit zusätzlicher Hörbehinderung - bei Bedarf - erforderlich sind. (...)
FazitZusammenfassend ist festzustellen, dass durch die oben genannten Maßnahmen die Arbeit des Pflegepersonals erleichtert und die Therapie verbessert wird: mithin allen Beteiligten nützt. Bemühungen zur Verbesserung der Rechte von kranken, alten oder pflegebedürftigen Menschen mit Hörbehinderung zahlen sich daher aus.
Die Behindertenverbände müssen, um für eine umfassende Umsetzung der verbesserten Rechtsstellung in der Gesellschaft zu sorgen, vor allem politisch aktiv werden und bei den Regierungen in Bund, Ländern und auf örtlicher Ebene auf Beachtung der Behindertenrechtskonvention in allen Bereichen der Gesellschaft drängen.
Betreiber von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Pflegeverbände sowie zuständige Sozialpolitiker und sonstige Beteiligte sind aufgerufen, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auch in diesem Bereich voranzutreiben.
Das Schwerhörigen-Netz - Portal für Schwerhörige, Ertaubte und CI-Träger
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