16.06.2011
UNO-Gremiumsmitglied kritisiert Aktionsplan für Behinderte
Juristin Degener fordert konkretere Ziele
Theresia Degener sitzt bei den Vereinten Nationen in dem Ausschuss, der die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention prüft. Der gestern vorgestellte deutsche nationale Aktionsplan enthalte zu wenig Ziele, moniert Degener - Deutschland liege bei der Integration Behinderter weit zurück.Theresia Degener: Es ist ein Anfang, das hat die Ministerin selbst gesagt, aber es ist noch nicht ein nationaler Aktionsplan, wie man ihn sich wünscht.
Tobias Armbrüster: Was müsste denn eigentlich passieren?
Degener: Ein nationaler Aktionsplan muss konkrete Fern- und Nahziele benennen, er muss sagen, welche konkreten Maßnahmen und Förderprogramme die Nah- und Fernziele umsetzen sollen, es müssen klare zeitliche Fristen benannt werden und es muss auch ein sogenanntes Monitoring-System eingerichtet werden. All das finden wir in dem nationalen Aktionsplan, der jetzt heute erst mal vorgelegt wurde, nicht, der gleichwohl - das muss man deutlich sagen - zu begrüßen ist, denn dass sich die Bundesregierung um einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bemüht, zeigt deutlich, dass sie der Behindertenrechtskonvention einen hohen Stellenwert einräumt. Das ist zu begrüßen, es entspricht auch der Rolle, die die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Behindertenrechtskonvention gespielt hat. Den Prozess durfte ich begleiten und da kann man sagen hat Deutschland eine rühmliche Rolle eingenommen. Und jetzt ist eben der schwierige Prozess der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gestartet.
Armbrüster: Sie haben jetzt von Fernzielen und Nahzielen gesprochen. Welche Ziele würden Sie sich denn vorstellen?
Degener: Es gibt eine Reihe von Zielen, die verschiedene Behindertenverbände und Experten vorgelegt haben. Allen voran muss man immer darüber nachdenken, müssen die Gesetze, die nationalen Gesetze verändert werden. Da liegen inzwischen verschiedene juristische Gutachten vor, die alle der Meinung sind, es gibt eine ganze Anzahl von Gesetzen, die in Deutschland verändert werden müssten, um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen, angefangen bei den Schulgesetzen - das ist natürlich Ländersache -, aber auch über die Sozialgesetze, die Diskriminierungs-, Antidiskriminierungsgesetze, die wir haben, das Strafrecht, das Betreuungsrecht. Es gibt sehr, sehr viele Gesetze, die nun auf den Prüfstand gestellt werden müssen, und da ist es schon etwas enttäuschend, dass der nationale Aktionsplan hier nur sehr, sehr wenig Ziele setzt.
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