19.09.2011 - 17:48
Sechs statt 24 - Förderbestimmungen der Aktion Mensch kritisiert
© ISL
In der 24-Plätze-Regel wird festgelegt, dass bei Anträgen zur Investitionsförderung keine Einrichtung gefördert wird, die mehr als 24 Plätze im Wohnbereich aufweist: “Auf den ersten Blick erscheint es als Fortschritt, keine Großeinrichtungen mehr zu finanzieren”, betonte Vorstandsmitglied Michael Gerr. “In der Praxis wird diese Bestimmung jedoch so ausgelegt, dass sich 24 Plätze als wünschenswert verfestigen und dies auch noch als konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet wird.” Vielmehr, so Gerr, müsse die Aufmerksamkeit auf dem Inhalt von Artikel 19 liegen. Keiner dürfe mehr verpflichtet sein, in einer besonderen Wohnform zu wohnen! Bei neuen Einrichtungen sollte die Obergrenze deshalb bei maximal sechs Plätzen, entsprechend einer Familiengröße liegen. Dies seien etwa auch die gesetzlichen Vorgaben aus Schweden.
Ferner forderte die Mitgliederversammlung die Aktion Mensch auf, das Konzept der Inklusion noch konsequenter als bisher umzusetzen. Dies betreffe zum einen die Besetzung der Gremien bei der Aktion Mensch und zum anderen die stärkere Förderung von Projekten und Zentren zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen. “Wir erwarten deshalb von der Aktion Mensch, dass sie einen Aktionsplan erstellt, wie sie selbst in allen Bereichen die UN-Konvention umsetzen will, insbesondere in Bezug auf die Beteiligung behinderter Menschen”, so Gerr.
Sechs statt 24 - Förderbestimmungen der Aktion Mensch kritisiert -- kobinet
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