Kassen wollen mit Teilhabe nichts zu tun haben
Krankenkassen nutzen ein Urteil des Bundessozialgerichts, um Rollstuhlfahrern keine Treppensteighilfen mehr zu bezahlen. Die Begründung: Raus zu kommen und soziale Kontakte zu pflegen und das Überwinden von Treppen innerhalb der eigenen vier Wände diene nicht der medizinischen Rehabilitation. Und nur dafür seien die Kassen zuständig. Für die Betroffenen ist das ebenso eine Katastrophe wie für die Hilfsmittelbranche.
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