06.09.2011 - 09:04
Pflegebedürftig - Gesundheitsreform nicht verschleppen
Gohde © BSK
Die Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung werden derzeit je nach Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen gewährt. Sie richten sich nach dem Umfang des Hilfsbedarfes, den ein betroffener Mensch im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung hat. Dieses Beurteilungsschema und eine Erweiterung von 3 auf 5 Stufen soll jetzt komplett neu gestaltet werden.
Pflegebedürftig - Gesundheitsreform nicht verschleppen -- kobinet
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